„Mit Beginn des gesetzlichen
Krebs-
Früherkennungsprogrammes
(§25 Abs. 2 SGBV) soll ab dem 20. Lebensjahr
ein
Anamnese- und Aufklärungsgespräch
über
Risikofaktoren angeboten
werden.
Bei
Vorliegen von Risikofaktoren muss eine
individuelle Früherkennungsstrategie
besprochen
und empfohlen werden.
Für
BRCA1/BRCA2-Mutationsträgerinnen
wird dies derzeit in Studien
angeboten.“