Spelsberg
Stiftung Koalition Brustkrebs
„Mit Beginn des gesetzlichen Krebs-
Früherkennungsprogrammes
(§25 Abs. 2 SGBV) soll ab dem 20. Lebensjahr ein
Anamnese- und Aufklärungsgespräch über
Risikofaktoren angeboten werden.
  Bei Vorliegen von Risikofaktoren muss eine
individuelle Früherkennungsstrategie besprochen
und empfohlen werden.
Für BRCA1/BRCA2-Mutationsträgerinnen
wird dies derzeit in Studien angeboten.“
Die 10-Punkte oder Stufe 2
3.