Spelsberg
Stiftung Koalition Brustkrebs
Konsequenzen der Unterschiede
EU-Leitlinien versus Richtlinie versus S3
2. Höhere Rate falsch-positiver und falsch-negativer Befunde
2.Höhere Rate falsch-positiver und falsch-negativer Befunde
- keine Altersbeschränkung (alle Frauen ab 20 Jahre)   S3
- keine Unterscheidung symptomatisch/symptomlos   S3
-Anleitung zur Selbstuntersuchung,   S3
-klinische Untersuchung    S3
 - keine Zielwerte für Abklärung   S3
-keine eindeutigen Mindestanforderungen      Richtlinie, S3
     an teilnehmende Ärzte ( 5000 nur für PVA
versus „eher 2000“ bei S3) und MTRAs
- keine systematische Doppelbefundung    S3
-unklare/fehlende Rolle von Referenzzentren  Richtlinie, S3