Spelsberg
Stiftung Koalition Brustkrebs
Die Richtlinie des Bundesausschusses 12/2003 muss daher ergänzt werden  im Bezug auf :
-Technische QS
-Mindestanforderungen für Ärzte/
  radiologisches Fachpersonal
-Aufbau von Referenzzentren nach EUREF-Kriterien
Ziel: Brustkrebsfrüherkennung zum Nutzen der teilnehmenden Frauen!
FAZIT:
Die 1:1 Umsetzung der Europäischen Leitlinien ist auch in Deutschland unabdingbar.