Die Richtlinie des Bundesausschusses
12/2003 muss daher
ergänzt werden im Bezug auf :
-Technische QS
-Mindestanforderungen für Ärzte/
radiologisches Fachpersonal
-Aufbau von Referenzzentren nach
EUREF-Kriterien
Ziel:
Brustkrebsfrüherkennung zum Nutzen der teilnehmenden Frauen!